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ChatGPT-Alternative für Kanzlei und Praxis
Business-Konto, Anbieter in Europa oder lokale KI: was Kanzleien und Praxen bei Mandanten- und Patientendaten prüfen müssen, mit Primärquellen.
Eine ChatGPT-Alternative für Kanzlei und Praxis ist ein KI-Werkzeug, bei dem Mandanten- oder Patientendaten nicht ungeprüft bei einem Dritten landen. Es gibt drei Wege dorthin: ein Business-Konto bei einem großen Anbieter mit Vertrag und, je nach Plan, Datenspeicherung in Europa; einen Anbieter, der Sprachmodelle in Deutschland oder Europa betreibt; oder lokale KI, bei der das Modell auf einem Server in der Kanzlei oder Praxis rechnet. Welcher Weg passt, hängt vor allem davon ab, wer Zugriff auf die Daten bekommt. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung; was im Einzelfall gilt, klärt deine Kammer oder dein Datenschutzbeauftragter.
Warum ist ChatGPT für Kanzleien und Praxen ein Sonderfall?
Weil für Berufsgeheimnisträger neben der DSGVO das Strafrecht gilt. § 203 Abs. 1 StGB bestraft, wer „unbefugt ein fremdes Geheimnis" offenbart, das ihm unter anderem als Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater anvertraut worden ist, „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe".
Die Bundesrechtsanwaltskammer legt in ihren Hinweisen zum KI-Einsatz (Stand Dezember 2024) den Maßstab fest: Für das Offenbaren genüge es, dass ein Anbieter die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat. Sie rät, bei Sprachmodellen „wenn möglich" nur abstrakte Anfragen zu stellen, die „keinerlei Rückschlüsse auf ein bestimmtes Mandat zulassen", und hält fest, dass die Übermittlung von Mandatsgeheimnissen an Sprachmodelle wie ChatGPT nach damaligem Stand der Technik nicht erforderlich sei. Der Leitfaden schränkt selbst ein, dass dies künftig anders zu beurteilen sein mag.
Die Bundessteuerberaterkammer schreibt in ihrem FAQ zur KI im steuerberatenden Berufsstand (Stand 27. Oktober 2026): „Vertrauliche Mandantendaten dürfen nur an KI-Dienstleister weitergegeben werden, wenn diese rechtlich und vertraglich strikt an die Verschwiegenheit gebunden sind." Bei öffentlichen Cloud- oder Web-KI-Diensten sei zu prüfen, ob dort Mandantengeheimnisse preisgegeben würden.
Für Praxen kommt hinzu, dass Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu den besonderen Kategorien gehören, deren Verarbeitung grundsätzlich untersagt ist, solange keine Ausnahme greift.
Was regeln die Business-Konten von OpenAI und Microsoft?
Die großen Anbieter haben für Geschäftskunden eigene Bedingungen. Was sie zusagen, steht in ihrer eigenen Dokumentation, und es unterscheidet sich je nach Plan.
OpenAI hat am 5. Februar 2025 angekündigt, dass neue Kunden von ChatGPT Enterprise und Edu ihre Inhalte „at rest in Europe" speichern lassen können. Die Hilfeseite zur Datenresidenz nennt dafür berechtigte API-Kunden und neue ChatGPT-Enterprise- und Edu-Kunden; ChatGPT Business steht dort nicht in der Liste. Seit Januar 2026 gibt es für berechtigte Enterprise- und Edu-Kunden außerdem die Inferenz in der Region, also das Rechnen auf Grafikkarten in Europa. Die Hilfeseite schränkt ein: „Non-GPU processing may still occur globally", und bestimmte Daten wie Metadaten des Arbeitsbereichs, Abrechnung und Anmeldungen können außerhalb der gewählten Region liegen. Zum Training schreibt OpenAI, dass Geschäftsdaten aus ChatGPT Business, Enterprise, Edu und der API standardmäßig nicht zum Trainieren verwendet werden, solange der Kunde nicht ausdrücklich zustimmt.
Microsoft beschreibt für Microsoft Copilot die EU Data Boundary: Für Nutzer in der EU bleibe der Verkehr innerhalb dieser Grenze, „EU traffic stays within the EU Data Boundary". Die Dokumentation nennt zwei Ausnahmen, die man kennen sollte: Modelle, die Anthropic als Unterauftragsverarbeiter bereitstellt, sind derzeit von der EU Data Boundary ausgenommen, und Microsoft beschreibt Fälle, in denen Daten weiterhin außerhalb übermittelt oder von Personal außerhalb der EU aus der Ferne eingesehen werden.
Beide Wege machen den Anbieter zu deinem Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO und, für Berufsgeheimnisträger, zu einer mitwirkenden Person nach § 203 Abs. 3 StGB. Das ist zulässig, aber an Bedingungen geknüpft.
Was verlangt das Berufsrecht, wenn ein Anbieter mitwirkt?
§ 203 Abs. 3 Satz 2 StGB erlaubt, fremde Geheimnisse gegenüber Personen zu offenbaren, die an der beruflichen Tätigkeit mitwirken, „soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der sonstigen mitwirkenden Personen erforderlich ist". Nach § 203 Abs. 4 macht sich strafbar, wer nicht dafür sorgt, dass eine solche Person zur Geheimhaltung verpflichtet wurde, und diese dann unbefugt offenbart.
Für Anwälte konkretisiert § 43e BRAO die Bedingungen, für Steuerberater fast wortgleich § 62a StBerG: Zugang nur, soweit für die Dienstleistung erforderlich; ein Vertrag in Textform; bei Dienstleistungen im Ausland nur, wenn der dortige Schutz der Geheimnisse dem im Inland vergleichbar ist. Für Ärzte verlangt § 9 Abs. 4 der Musterberufsordnung, dass mitwirkende Personen schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet werden; rechtlich wirkt die Musterberufsordnung, sobald die jeweilige Landesärztekammer sie als Satzung beschlossen hat.
Ob ein Business-Konto diese Bedingungen erfüllt, hängt am konkreten Vertrag. Die Standardbedingungen großer Anbieter sind nicht für das deutsche Berufsrecht geschrieben; ob sie eine Verschwiegenheitsverpflichtung mit Belehrung über die Strafbarkeit enthalten, prüfst du im Einzelfall.
Was ändert lokale KI daran?
Rechnet das Modell auf einem Server in der Kanzlei oder Praxis, ist für die KI selbst kein Anbieter beteiligt, dem etwas offenbart würde. Das kann die Prüfung deutlich entlasten: kein Drittland, kein Auftragsverarbeiter für das Modell, keine Abhängigkeit von den Bedingungen eines Plans.
Es nimmt dir aber nicht alles ab. Wer den Server aus der Ferne wartet, etwa ein IT-Dienstleister oder ein Partner, ist eine mitwirkende Person und muss nach denselben Regeln verpflichtet werden. Zugriffsrechte, Löschfristen und gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung brauchst du wie bei jeder Software. Und lokale Modelle sind kleiner als die größten Cloud-Modelle; ob ein offenes Modell für deine Aufgabe reicht, prüfst du am besten mit Beispieldaten ohne Mandats- oder Patientenbezug, bevor echte Daten im Spiel sind.
ExkursWas der Server bei mehreren Nutzern schafft
Ein Server im Büro rechnet eine KI-Anfrage nach der anderen. Am NVIDIA Jetson AGX Orin mit dem Standardmodell von Arasul haben wir im Oktober 2026 gemessen: Bei zwölf Personen mit üblicher Nutzung, einer Anfrage je Person alle paar Minuten, kam die fertige Antwort typisch nach 16 Sekunden, in 95 von 100 Fällen nach weniger als 35 Sekunden. Fragen alle zwölf zugleich, wartet die letzte rund drei Minuten. Für andere Geräte und Modelle gelten diese Zahlen nicht.
Was kann Arasul dabei, und was nicht?
Arasul ist Software für lokale KI im Unternehmen aus Dresden. Es läuft auf einem Server in der Kanzlei oder Praxis und hostet dort eigene Apps und KI-Agenten, mit Anmeldung, Rollen und Freigaben je Person. Eine App erreicht das Internet nur über den Ausgang, zu Zielen, die eingetragen sind, und der Admin sieht, was genutzt und was abgewiesen wurde.
Arasul ist kein Chat über die Ablage und keine Suche in allen Akten. Es baut Apps für einzelne Aufgaben, etwa einen Entwurf aus einer Gesprächsnotiz vorbereiten oder eingehende Anfragen vorsortieren. Gebaut werden die Apps mit dem offenen Ara-Kit in Claude Code; Claude Code arbeitet dabei in der Cloud und liest, was man ihm gibt, deshalb reichen zum Bauen Beispieldaten ohne Mandatsbezug. Im Betrieb verarbeitet die App die echten Daten auf dem Server. Mehr dazu auf der Seite Lokale KI für Kanzleien und Steuerberater und Lokale KI für Arztpraxen.
Welche Fragen solltest du vor der Entscheidung klären?
- Welche Aufgabe soll die KI übernehmen, und braucht sie dafür überhaupt Mandanten- oder Patientendaten?
- Wo rechnet das Modell, und wer hat Zugriff auf Eingaben und Ausgaben, auch aus der Ferne?
- Gibt es einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung, wo ein Dritter mitwirkt?
- Reicht ein lokales Modell für die Aufgabe? Ein Versuch mit Beispieldaten beantwortet das schneller als jeder Vergleich.
- Wer betreut den Server, spielt Updates ein und sichert die Daten?
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung eines konkreten Sachverhalts ist eine individuelle rechtliche Prüfung erforderlich.
Quellen
Alle Seiten abgerufen am 30.10.2026.
- § 203 StGB, Verletzung von Privatgeheimnissen
- § 43e BRAO, Inanspruchnahme von Dienstleistungen
- § 62a StBerG, Inanspruchnahme von Dienstleistungen
- Bundesärztekammer: (Muster-)Berufsordnung, Fassung des 130. Deutschen Ärztetages 2026
- DSGVO, Art. 9 und Art. 28
- BRAK: Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (Stand Dezember 2024)
- Bundessteuerberaterkammer: FAQ KI im steuerberatenden Berufsstand (Stand 27.10.2026)
- OpenAI: Introducing data residency in Europe (05.02.2025, Nachtrag 16.01.2026)
- OpenAI Help Center: Data residency and inference residency for ChatGPT
- OpenAI: Enterprise privacy
- Microsoft Learn: Data, Privacy, and Security for Microsoft Copilot
- Microsoft Learn: What is the EU Data Boundary?
- Microsoft Learn: Continued transfers out of the EU Data Boundary
Du möchtest KI in deinem Unternehmen einsetzen, auf deinem eigenen Server statt in der Cloud? Schreib uns oder erfahre mehr über Arasul.